Verordnung:
Die Verordnung für Physiotherapie / Lymphdrainage erfolgt in der Regel durch den behandelnden Arzt.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Kranken - /Unfallversicherung oder IV/ MV .
Termine, welche nicht mind. 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit 50 CHF in Rechnung gestellt.
Auf ärztliche Verordnung wird die Physiotherapie von der Grundversicherung gezahlt.
Bei einem Unfall ist die Physiotherapie von der Unfallversicherung gedeckt.
